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   BVerwG, 20.01.1970 - III B 113.69   

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https://dejure.org/1970,404
BVerwG, 20.01.1970 - III B 113.69 (https://dejure.org/1970,404)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1970 - III B 113.69 (https://dejure.org/1970,404)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1970 - III B 113.69 (https://dejure.org/1970,404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strenge Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum einerseits und den Bestätigungsmerkmalen andererseits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1970 - III B 113.69
    Mithin geht schon deshalb die Auffassung der Beschwerde fehl, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - ab und habe sich hinsichtlich der "einschlägigen Rechtsfrage" der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen.
  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr

    Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist hiernach ein selbständiges Erfordernis für die Bejahung der deutschen Volkszugehörigkeit, das nicht durch die Bestätigungsmerkmale ersetzt werden kann (Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 -).

    Er hat vielmehr dort und seitdem in einer Reihe von weiteren Entscheidungen (Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 - [ZLA 1970, 89 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 17]; Beschluß vom 7. August 1970 - BVerwG III B 7.70 - [ZLA 1970, 221]; Beschluß vom 7. August 1970 - BVerwG III B 26.70 - [ZLA 1970, 220]; Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 - Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - a.a.O.) lediglich zum Ausdruck gebracht, daß die Bestätigungsmerkmale als Beweisanzeichen für die Feststellung von Tatsachen in Frage kommen, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt.

  • BVerwG, 07.08.1970 - III B 7.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die deutsche Volkszugehörigkeit zu bejahen ist, und zwar insbesondere auch bei Personen, die zum Personenkreis der rassisch Verfolgten gehören, ist durch die Rechtsprechung weitgehend geklärt (vgl.Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - undBeschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 -).

    Durch den erwähntenBeschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 - ist klargestellt, daß in demUrteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - nicht die Auffassung vertreten worden ist, die Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG könnten ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ersetzen.

  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69

    Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem

    Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist hiernach ein selbständiges Erfordernis für die Bejahung der deutschen Volkszugehörigkeit, das nicht durch die Bestätigungsmerkmale ersetzt werden kann (Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 -).
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